  

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Die Umschreibung darf erst nach Einreise erfolgen !!!
Dass bedeutet: Die endgültige Wohnsitzverlegung nach Deutschland !!!
In der Regel ist eine:
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung - (45 Minuten)
vorgeschrieben
Antragsunterlagen:
zur Vorlage beim
Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle
- 1 Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung "Erste Hilfe" bzw.
"Lebensrettende Sofortmaßnahme am Unfallort"
- gültiger Personalausweis
- Übersetzung der gültigen Fahrerlaubnis
- Führungszeugnis
- Antragsgebühr
Ausbildung:
- freiwillige Teilnahme
- am theoretischen & praktischen Unterricht
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Länder aus Mitgliedsstaaten für die diese Gesetzes-Regelung nicht gilt: |
EU: Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union
- Belgien
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Schweden
- Spanien
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EWR: Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
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Umfangreichere Informationen über Bestimmungen anderer Länder, bedarf der Anfrage !!! |

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Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis!
- Nach verstreichen der Entziehungsfrist der Fahrerlaubnis, kann diese über das Straßenverkehrsamt neu beantragt werden.
- Dazu ist abzuwarten, ob eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) angeordnet wird oder nicht!
- Nach dem positiven Gutachten der MPU darf ein Antrag auf Wiedererteilung §20 der Fahrerlaubnis beantragt werden.
Dazu wird benötigt:
- 1 Passbild
- Sehtest
- Bescheinigung „Erste Hilfe“ bzw. „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Personalausweis
- Führungszeugnis
- positives Gutachten der MPU, Antragsgebühr
Damit ist der WEG offen - die Fahrerlaubnis wieder zu erwerben:
Dafür ist in der Regel eine theoretische & praktische Prüfung notwendig
- Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist freiwillig
- keine gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden
- praktische Prüfung: 45 Minuten
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Was nun ???
Wenn ein Aufbauseminar besucht werden muss !!!
Was muss ich tun?
- nach der schriftlichen Aufforderung durch das
Straßenverkehrsamt, sich an UNS wenden!
Wichtig!
- sich schnellstmöglich anmelden, da das Seminar
in einer Gruppe und nur zu einer begrenzten Teilnehmeranzahl stattfinden darf!
- bitte bedenken Sie auch ihre begrenzte Frist, die durch das STVA festgesetzt wird !
Zur Anmeldung bitte mitbringen:
- die schriftliche Anordnung vom STVA
- Personalausweis
- Führerschein ( falls noch vorhanden!)
Kursablauf:
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten
- zwischen der 1. u. 2.Sitzung findet die Fahrprobe statt
- Dauer des Seminars mindesten 2 Wochen; maximal 4 Wochen
- nach Kurs-Ende erhält jeder Nachschüler eine Teilnahmebescheinigung
- das zuständige Straßenverkehrsamt erhält zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung,
die durch UNS weitergeleitet wird !
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